Nach der Terminbestimmung in der Frühschwangerschaft wird der erste „große“ Ultraschall in der Regel in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt. Ziel dieser Untersuchung ist es, schon jetzt einige Fehlbildungen auszuschließen bzw. Hinweise auf das Vorliegen genetischer Störungen zu erhalten. Auf Wunsch und zur Erhöhung der diagnostischen Sicherheit kann dieser Ultraschall mit einer Blutuntersuchung kombiniert werden (sogenannter Erst-Trimester-Test). Selbstverständlich führen wir auch Gewebeentnahmen am Mutterkuchen (sogenannte Chorionzottenbiopsie oder CVS, ab der 12. SSW) bzw. Fruchtwasserpunktionen (sogenannte Amniozentese, ab der 15. SSW) durch. Details dazu finden Sie auf den entsprechenden Seiten.